Rheinwelle in Wiesbaden lizensiert

Der Radioveranstalter Rheinwelle 92,5 e.V. Wiesbaden erhält die Zulassung zur Veranstaltung eines nichtkommerziellen lokalen Hörfunkprogramms im Verbreitungsgebiet Wiesbaden. Im Folgenden ein Ausschnitt aus der entsprechenden Pressemitteilung der LPR Hessen:

„Die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) hat in ihrer Sitzung am 18.2.2002 festgestellt, dass Radio Rheinwelle gegenüber der Medieninitiative Mainz/Wiesbaden, Radio Quer e.V. ein Vorrang einzuräumen ist und der Rheinwelle die Zulassung zur Veranstaltung eines nichtkommerziellen Lokalradios auf der Frequenz 92,5 MHz in Wiesbaden erteilt.

Um die Zulassung zur Veranstaltung nichtkommerziellen Lokalradios in Wiesbaden hatten sich im Frühsommer 2001 nach Ausschreibung durch die LPR Hessen die Medieninitiative Mainz Wiesbaden, Radio Quer e.V. und Radio Rheinwelle 92,5 e.V., das bereits seit 1997 auf Sendung ist, beworben. Beide Bewerber erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen. Da nur eine Zulassung erteilt werden kann, hatte sich die LPR Hessen um eine Einigung der Antragsteller bemüht. Diese kam nicht zustande. Daher hatte die Versammlung der LPR Hessen in ihrer (…) Sitzung [vom 18.02.2002] eine Auswahlentscheidung zu treffen. Die nach dem Hessischen Privatrundfunkgesetz (HPRG) anzuwendenden Kriterien sprachen für einen Vorrang des Antrages von Radio Rheinwelle gegenüber dem Antrag von Radio Quer. Dies insbesondere gemessen an der Zahl der Vereinsmitglieder, der Zahl und Ausrichtung der in den Anbietergemeinschaften und Redaktionen zusammengeschlossenen unterschiedlichen Gruppen und am Umfang der offenen Sendeplätze.

Im Verlauf der Einigungsgespräche hatten beide Antragsteller gegenüber der LPR Hessen erklärt, im Falle der Zulassung dem jeweils anderen Verein gesonderte Sendeplätze zur Verfügung zu stellen. So erhält Radio Rheinwelle die Zulassung zur Veranstaltung des nichtkommerziellen Lokalradios mit der Maßgabe, den Gruppen von Radio Quer vorrangige, gesonderte Sendezeiten einzuräumen.

Radio Rheinwelle erhält die Zulassung befristet auf zwei Jahre. (…)“

Author: LPR Hessen

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