Aus aktuellem Anlass weist Gerd Pappenberger, Jurist der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz, auf einen Beschluss der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten hin, wonach Wrestling-Sendungen aus Jugendschutz-Gesichtspunkten nicht vor 22.00 Uhr ausgestrahlt werden sollen. Diese Sendezeitbeschränkung gilt auch für die Offenen Kanäle. In der Begründung des GSJP-Beschlusses heißt es: „Kinder und jüngere Jugendliche können nicht erkennen, dass die dargestellte Gewalt nicht real ist, da die Kämpfer durch ihre Körperhaltung und Mimik Schmerzen vortäuschen.“ Die LPR bittet in einem Schreiben, die Mitarbeiter und Studiodienste Offener Kanäle in Rheinland-Pfalz über den Beschluss zu informieren.
Author: Hans-Uwe Daumann
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