Saarland: Sendeschluss im Offenen Kanal

Am 27. Februar 2002 beschloss der saarländische Landtag ein neues Landesmediengesetz, das am 1. April 2002 in Kraft trat. Aus dem neuen Gesetz sind die Offenen Kanäle im Hörfunk und im Fernsehen, die im Saarland seit 1989 resp. 1990 bestanden und von der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) getragen wurden, verschwunden. Die Konsequenz war, dass der Offene Kanal Saarland zum 30. März geschlossen wurde.
Im § 60 „Medienkompetenz“ des neuen Mediengesetzes werden der LMS umfangreiche Aufgaben zugewiesen. Auch in Zukunft wird die LMS praktische Medienkompetenz in den Bereichen Video, Audio und Internet fördern. Die saarländischen Radiowerkstätten, deren Produktionen bisher im Offenen Kanal zu hören waren, existieren weiter. Die LMS ist bestrebt, ihnen Ausstrahlungsmöglichkeiten bei anderen Radiosendern zu eröffnen. Auch die Ausbildung von Mediengestaltern Bild und Ton, die bisher im Offenen Kanal angesiedelt war, wird durch die LMS fortgeführt.
Die Änderungen im Bereich des Offenen Kanals waren bereits viele Monate vorher in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden. Unter Anderem hatten sich der DGB im Saarland und der Arbeitskreis der Bürgermedienbeauftragten der Landesmedienanstalten für die Fortführung des Offenen Kanals eingesetzt. Auf geteilte Reaktionen stieß die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, einen Offenen Kanal im Internet ins Leben zu rufen. Die Fragen nach Form und Zielrichtung einer solchen Einrichtung führten dazu, dass die Formulierung „Offener Kanal Internet“ im Gesetz nicht mehr zu finden ist. Geblieben ist im § 60 des neuen Landesmediengesetztes die Forderung nach „Zugangsoffenheit“ und im Programm des Medienkompetenzzentrums Saar – einer Einrichtung der LMS – vielfältige Kurse z. B. zum Internet: Ein „Internet-Training für Einsteiger“ wird da ebenso angeboten wie „Internet für Kinder“.

Author: Hans-Uwe Daumann
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