Auf Dauer kommt kein Radiomacher bei NKLs und Freien Radios am Thema Urheberrechte vorbei. Womit sich bei den großen Sendern ganze Rechtsabteilungen beschäftigen, davon sollte der/die Freiwillige im Bürgerradio zumindest in Grundzügen Ahnung haben. Bei Radio Rheinwelle 92,5 in Wiesbaden lief im Herbst eine Workshopreihe unter dem Titel „NKL und Urheberrecht“. Der Referent Ralf Postler ist seit 5 Jahren selbst „Radiomacher“. Er ist Mitglied des Internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller (IFFPI).
In dem einführenden Seminar „NKL und Urheberrecht“ im September wurde den TeilnehmerInnen auf unterhaltsame Weise Verständnis für die komplexe Materie des Urheberrechts vermittelt. Gemeinsam erarbeiteten die interessierten RadiomacherInnen anhand einer Checkliste die Antworten auf Fragen, die sich aus dem alltäglichen Sendebetrieb beziehen. Im ersten Teil des eintägigen Seminars wurden zunächst die Grundlagen des Rundfunkstaatsvertrages vermittelt, ausgehend von der Frage „was ist ein NKL – welchen rechtlichen Status hat ein Nichtkommerzielles Lokalradio? Im zweiten Teil wurden Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie die Verwertungsgesellschaften vorgestellt. Mit Hilfe eines Fragenkataloges wurden eventuelle Konfliktpunkte mit dem Urheberrecht aufgedeckt und Lösungen aufgezeigt.
Author: Redaktion
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