„HAM wendet sich gegen geplante Medienrechtsänderungen:
Programmauftrag des Privatfunks nicht verwässern, Offenen Kanal erhalten
Der Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Dr. Volkmar Schön, hat die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) vor wenigen Tagen über Eckpunkte einer geplanten Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes informiert. Gegen die angestrebten Änderungen wendet sich der Vorstand der HAM. In einem Positionspapier, das HAM-Direktor Dr. Lothar Jene der Senatskanzlei zugeleitet hat, wird grundsätzliche Kritik formuliert. Sie bezieht sich darauf, dass die Gesetzesmacher den Rundfunk vorrangig als Wirtschafts- und weniger als Kulturgut betrachten. Die Kritik richtet sich ferner gegen Veränderungen bei der Zusammensetzung des HAM-Vorstandes und gegen die geplanten Einschränkungen des Offenen Kanals. Das Positionspapier hat folgenden Wortlaut:
1. Die Senatskanzlei hat der HAM eine Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes angekündigt. In einem Gespräch am 25. Februar wurden drei Eckpunkte für die bevorstehenden Änderungen genannt:
– Mit dem Ziel des Bürokratie-Abbaus soll die HAM auf „das Wesentliche“ ihrer Aufgaben begrenzt werden und zukünftig insbesondere kaum noch inhaltliche Einflussmöglichkeiten auf die von ihr zugelassenen Programme haben.
– Der HAM-Vorstand soll stärker als Expertengremium zusammengesetzt, von 13 auf 7 Mitglieder verkleinert und insgesamt von der Bürgerschaft gewählt werden.
– Der Offene Kanal soll in die Trägerschaft der kommenden Hamburg Media School (HMS) überführt werden. Er soll vom zugangsoffenen Bürgermedium zu einer Plattform verändert werden, die den Vorstellungen und Verantwortlichkeiten der HMS folgt und deren Ausbildungszwecken, nur noch begrenzt jedoch der Bürgerbeteiligung dienen soll.
…
4. Auch bei der vorgesehenen Veränderung beim Offenen Kanal geht es um weitere Zwecke als nur die Einrichtung eines Ausbildungskanals. Tatsächlich soll der Offene Kanal als zugangsoffenes Bürgermedium abgeschafft werden. Dies ist aus der Funktion, den Erfolgen und der heutigen Form des Offenen Kanals als lebendiger und weltoffener Großstadtkultur nicht zu rechtfertigen.
So sinnvoll eine Verstärkung der – im Offenen Kanal schon immer praktizierten – Ausbildung sein kann, so wenig macht ein Konzept Sinn, die HMS als Zentrum künftiger Filmprofis mit der Aufgabe zu betrauen, für Bürgerfunk und Medienkompetenzentwicklung von Schülern Verantwortung zu tragen. Denn dabei bleibt völlig offen, wie Bürgerbeteiligung und Pluralität gesichert werden können. Im Ergebnis werden die eher an kommerziellen Zielsetzungen interessierten Ausbildungsambitionen das Bürgermedium verdrängen. Eine Großstadt mit der Vielschichtigkeit Hamburgs braucht aber eine Hörfunk- und Fernsehplattform, die Ausdruck der kulturellen Vielfalt dieser Stadt ist und allen gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit zur Partizipation gibt. Eine Alleinträgerschaft der HMS kann dies nicht gewährleisten.
…
Dies alles spricht dafür, die HAM und ihren gesetzlichen Auftrag weiterzuentwickeln, statt sie in Verkennung medienpolitischer Perspektiven zu amputieren. Abbau von Pluralität und gesellschaftlicher Mitverantwortung ist offenbar ebenso gewollt wie die Einschränkung von Bürgerbeteiligung und publizistischer Teilhabe. Alles dies sind keine guten Grundlagen für ein Medienrecht, das einer europäischen Metropole und einer wachsenden Stadt Rechnung tragen soll.“
Author: HAM
E-Mail: mailbox@ham-online.de