OK Hamburg: Licht aus!

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft über ein neues Hamburger Mediengesetz:
Der Offene Kanal Hamburg stellt seinen Betrieb zum 1. Juli ein
Die Hamburgische Bürgerschaft hat in ihrer gestrigen Sitzung am 26. Juni das Gesetz zur Neuordnung des hamburgischen Medienrechts beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass mit seinem In-Kraft-Treten der Betrieb des Offenen Kanals endet. Entsprechend dieser Vorgabe wird der Offene Kanal Fernsehen (Kabelkanal 2) und Hörfunk (UKW 96,0) seinen Sendebetrieb einstellen. Dies wird zum Monatsende geschehen. Am 30. Juni sind letztmals Sendungen des Offenen Kanals Hamburg zu empfangen.

Die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) als bisherige Trägerin des Offenen Kanals ist verpflichtet, den Offenen Kanal zu schließen und abzuwickeln.

Für den HAM-Vorstand bedauerte sein Vorsitzender Dietrich Sattler das Ende des Offenen Kanals: „Der Offene Kanal war 15 Jahre ein lebendiger und weltoffener Teil Hamburger Großstadtkultur. Sein Angebot zur Gestaltung und Verbreitung eigenverantwortlicher Radio- und Fernsehsendungen von Bürgern sowie als lokales Zentrum zur Förderung der Medienkompetenz war bundesweit beispielhaft. Nutzer und Mitarbeiter müssen erleben, dass ihre langjährige Arbeit von den politisch Verantwortlichen wenig wertgeschätzt wird.“

Insgesamt wurden seit Bestehen des Offenen Kanals 48.000 Hörfunk- und Fernsehsendungen ausgestrahlt. Jährlich waren hier 2.000 Bürgerinnen und Bürger mit selbstgestalteten und eigenverantworteten Beiträgen aktiv.

Der Beauftragte für den Offenen Kanal, Leo Hansen, sagte dazu: „Mit ihren unterschiedlichsten Beiträgen haben die Bürger dieser Stadt im Offenen Kanal bis heute ein Stück Radio- und Fernsehkultur gestaltet. Es wird jetzt kein deutsch-türkisches Morgenmagazin, keine Musiksendungen jenseits des Mainstreams und kein Schülerfernsehmagazin mehr geben. Auch tägliche TV-Talks wie Espresso, wo Hamburger Bürgergruppen ihre Themen präsentierten, sind zu Ende.“

Die HAM muss jetzt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kündigen. Der Mietvertrag für die Studios des Offenen Kanals und alle Dienstleistungsverträge müssen ebenfalls gekündigt werden. Inventar und Geräte müssen verkauft werden. Alle vom Offenen Kanal betriebenen Projekte, z.B. im Bereich Medienkompetenz, sind zu Ende. Bei den Trägern dieser Projekte werden Folgekündigungen notwendig. Welche der jetzt abrupt endenden Sendereihen im nächsten Jahr von der Hamburg Media School (HMS) weitergeführt werden können und sollen, ist unklar.

HAM-Direktor Dr. Lothar Jene: „Den Offenen Kanal abwickeln zu müssen, ist für alle daran Beteiligten einschließlich der Mitarbeiter eine bittere Situation. Die politisch Verantwortlichen hätten viele der jetzt entstehenden Schäden vermeiden können, wenn das Gesetz wenigstens einen geordneten Betriebsübergang des Offenen Kanals auf die geplante Hamburg Media School vorgesehen hätte. So bleibt mir nur, mich bei allen zu bedanken, die den Offenen Kanal Hamburg in den letzten Jahren engagiert und erfolgreich mitgestaltet haben.“

 

Zum Downloaden: §§ 52 und 53 des Gesetzes zur Neuordnung des hamburgischen Medienrechts vom 2. Juli 2003

Author: HAM
E-Mail: mailbox@ham-online.de

Kommentare sind geschlossen.