Pressemitteilung
Kürzungen bei Offenen Kanälen und der Medienkompetenzförderung werden vom Kabinett bei der Novellierung des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zurückgenommen
Die Staatskanzlei teilte in einer Pressemitteilung vom 26.8.2003 mit, dass das Kabinett sich auf Grund der in der Verbandsanhörung zum neuen Landesrundfunkgesetz vehement vorgetragenen Kritik gegen einen erhöhten Vorwegabzug an den Rundfunkgebührenanteilen der Landesrundfunkzentrale (LRZ) entschieden hat und damit diesen Vorwegabzug nicht von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag ohne diese zunächst geplante LRZ-Budgetkürzung zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.
Das enorme Engagement von vielen Einzelpersonen, Verbänden, Politikern und Abgeordneten sowie von medienpädagogisch arbeitenden Einrichtungen für die Weiterentwicklung der Offenen Kanäle und der Medienkompetenzförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist damit erfolgreich in den Kabinettsbeschluss zur Novelle des Landesrundfunkgesetzes eingeflossen. Die Offenen Kanäle der Landesrundfunkzentrale M-V hoffen sehr, dass der Landtag nun in dieser Frage dem Gesetzesentwurf des Kabinetts folgen wird.
Sollte der Gesetzentwurf in dieser Frage durch das Parlament unverändert verabschiedet werden, bliebe nicht nur ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Partizipation erhalten, sondern auch ein wichtiger Baustein im Zukunftsprofil unseres Landes: Medienbildung als Schlüsselqualifikation und auch als Standortfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Author: ROK-TV
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