Verwaltungsgericht bestätigt LFK-Förderpraxis
Streichung der Zuschüsse für Schopfheimer Frequenz von Radio Dreyeckland rechtens
Stuttgart, 09. Oktober 2007 – Der Nichtkommerzielle Veranstalter Radio Dreyeckland hat keinen Anspruch auf eine finanzielle Förderung durch die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) für den Frequenzbereich Schopfheim. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies einen Eilantrag von Radio Dreyeckland ab und bestätigte die Förderungspraxis der LFK. Radio Dreyeckland hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts für seine Übertragungskapazität in Schopfheim nicht die Vorraussetzungen für eine finanzielle Förderung erbracht, da entgegen der Förderrichtlinien der LFK von Radio Dreyeckland kein originäres Programm aus Schopfheim für Schopfheim produziert wird, sondern nur das Freiburger Programm von Radio Dreyeckland auf der Schopfheimer Frequenz ausgestrahlt wird. Dieses Programm wird aber bereits von der LFK nach den Förderrichtlinien finanziell unterstützt. „Es kann nicht sein, dass ein Nichtkommerzielles Radio öffentliche Zuwendungen erhält, die dafür vorgesehenen Leistungen aber nicht erbringt. Das wäre für alle anderen im Land mit großem Engagement lokal produzierenden Nichtkommerziellen Radios nur schwer verständlich“, so die stellvertretende Präsidentin der Landesanstalt für Kommunikation, Dr. Angela Frank.
Radio Dreyeckland hatte vor Gericht angeführt, das für die Frequenz Schopfheim vorgesehene eigene Morgenradio werde „wegen ausstehender Fördermittel nicht produziert“. Das Gericht weist in der Begründung seines Beschlusses darauf hin, dass die Landesmedienanstalt im Jahr 2006 und im ersten Quartal 2007 Zuwendungen an Radio Dreyeckland für ein eigenes Schopfheimer Programm gezahlt habe, ohne dass es dem Radio gelungen sei, „die Vorraussetzungen für die Erstellung eines eigenständigen Programms für die Übertragungskapazität zu schaffen“.
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Author: Axel Dürr
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