Radio Dreyeckland gegen LFK vor Gericht gescheitert

Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen LFK endgültig vor Gericht gescheitert

 

Stuttgart, 11. Februar 2008 – Auch im zweiten Anlauf ist eine Beschwerde von Radio Dreyeckland (RDL) gegen die Förderpraxis der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) nicht erfolgreich gewesen. Die Richter des Verwaltungsgerichthofes in Mannheim wiesen in einem Eilverfahren einen entsprechenden Antrag von RDL auf Zuweisung einbehaltender Fördergelder ab.

 

Auch wenn in Lörrach eigene Radio-Beiträge für das Gesamtprogramm von RDL produziert wurden, schließen sich die Richter des Verwaltungsgerichtshofes der Einschätzung der Landesmedienanstalt an, dass es sich bei dem Programm von Radio Dreyeckland, das in Schopfheim ausgestrahlt wurde, um kein eigenständiges Programm für diesen Standort im Sinne der Förderrichtlinie der Landesanstalt handelte.

Laut der Förderrichtlinien können nur Programme nichtkommerzieller Lokalradios von der LFK finanziell unterstützt werden, die originär auch vor Ort produziert werden. In Schopfheim strahlte Radio Dreyeckland allerdings kein eigenständiges Morgenradio, sondern nur sein um Beiträge aus der Region Lörrach erweitertes Freiburger Gesamtprogramm aus. Darauf hin hatte die Landesanstalt für Kommunikation die Förderung für Schopfheim eingestellt, da das Freiburger Gesamtprogramm bereits den Förderhöchstbetrag erhalten hatte.

 

Radio Dreyeckland erhielt im Jahr 2007 für sein Programm Fördermittel von über 50.000 Euro. Auch in diesem Jahr steht dem Freiburger nichtkommerziellen Lokalradio ein ähnliches Förderbudget zur Verfügung.

Bereits im September hatte das Stuttgarter Verwaltungsgericht den Eilantrag von Radio Dreyeckland gegen die Einstellung der Förderung des Schopfheimer Programmes in erster Instanz abgelehnt.


 

Author: Axel Dürr

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