Hauptausschuss beschließt Änderungsantrag zum Privatrundfunkgesetz: Weg für bessere Finanzierung der Bürgermedien frei
Die von der ehemaligen CDU-Mehrheit im Landtag im Mai 2007 beschlossene Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen für die Bürgermedien und die Medienkompetenzerziehung wird jetzt auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD wieder rückgängig gemacht. Der Hauptausschuss des Landtags beschloss mit der Mehrheit von GRÜNEN, SPD und der LINKEN, dass die bis zur Änderung des Privatrundfunkgesetzes im Frühsommer 2007 geltenden Regelungen wieder in Kraft gesetzt werden sollen.
„Dies ist ein guter Tag für die Freien Radios, die Offenen Kanäle und die Medienkompetenzprojekte, die sich an Kinder und Jugendliche wenden. Die Kürzungen in Höhe von ca. 400.000 Euro können so im nächsten Haushalt der ‚Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien‘, die die Mittel verwaltet, zurück genommen werden, wenn der Landtag im Juni das Privatrundfunkgesetz ändert.
Wir gehen davon aus, dass dann auch CDU der Rücknahme der Kürzungen zustimmen muss, wenn sie sich nicht gegen den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aussprechen will, der mit dieser Vorlage verbunden ist“, zeigt sich der Parlamentarischer Geschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, zufrieden mit dem Votum des Hauptausschusses.
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