Zulassung von „Klassik Radio“ in Hessen verlängert

und weitere Ergebnisse der 15. Sitzung der Versammlung der LPR Hessen.

 

Zulassung von „Klassik Radio“ in Hessen verlängert

Die Zulassung für die terrestrische Verbreitung des Hörfunkspartenprogramms „Klassik Radio“ wird in Hessen um weitere fünf Jahre bis 2014 verlängert. Dies entschied die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) in ihrer heutigen Sitzung. Das von der Klassik Radio GmbH & Co. KG verantwortete Programm wird somit weiterhin hessenweit über insgesamt neun UKW-Frequenzen zu empfangen sein.

Das 24stündige Spartenprogramm hat seinen Schwerpunkt im Bereich der klassischen Musik. Das Programm enthält aber auch hessenspezifische Inhalte: Täglich werden in der Sendung „Hessen Klassik – Musik aus der Mitte Deutschlands“ hessische Orchester, Komponisten und Interpreten präsentiert. Auch in der Sendung „Hessen Klassik“ werden jeweils sonntags hessische Orchester vorgestellt. Darüber hinaus werden werktäglich zwei Kulturfenster „Kultur für Hessen“ mit Nachrichten aus Hessen ausgestrahlt.

Im Februar 1999 hatte die LPR Hessen der Klassik Radio GmbH & Co. KG erstmals die Zulassung zur Veranstaltung ihres bundesweiten Hörfunkspartenprogramms über UKW-Frequenzen in Hessen erteilt. „Klassik Radio“ sendet sein Programm in Hessen an folgenden Standorten: Bad Hersfeld (93,8 MHz), Bingen (103,4 MHz), Butzbach (96,0 MHz), Frankfurt am Main (107,5 MHz), Fulda (102,8 MHz), Gießen (88,0 MHz), Kassel (104,1 MHz), Limburg (102,0 MHz), Marburg (104,9 MHz) und Wetzlar (100,5 MHz).

 

Versammlung stimmt neuer Gewinnspielsatzung zu

Die Versammlung der LPR Hessen hat in ihrer heutigen Sitzung dem Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele zugestimmt. Die Satzung enthält Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio, die Verbraucher in Zukunft vor unseriösen Angeboten schützen.

Vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten. So darf nach dem Satzungsentwurf Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. Für mehr Transparenz soll die Veröffentlichung von allgemein verständlichen Teilnahmebedingungen sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben die Satzung für die Beschlussfassung in den Gremien der Landesmedienanstalten verabschiedet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Landesmedienanstalten zugestimmt haben.

 

Zulassungen für Veranstaltungsradios in Offenbach, Frankfurt am Main und Michelstadt erteilt

Die Versammlung der LPR Hessen hat in ihrer heutigen Sitzung die Zulassung zur Veranstaltung eines Radioprogramms anlässlich der Ausstellung „Plastiken in Ton und Bronze von Rainer Kurka“ in Offenbach ereilt. Das von „Radio Fortuna“ verantwortete Programm wird die Aus-stellung vom 21. Februar bis 27. April 2009 mit verschiedenen Sendungen begleiten. Geplant sind u. a. Interviews und Gespräche mit Künstlern und Verantwortlichen sowie die Vorstellung einzelner Kunstwerke. Mit dem Radioprogramm wird auch ein medien-pädagogisches Ziel verfolgt:

 

Nachwuchs-Radiomacher gestalten das Programm aktiv mit und erwerben so radiojournalistische Grundkenntnisse.

Das 24stündige Programm ist voraussichtlich über die UKW-Frequenz 88,9 MHz am Standort Heusenstamm zu empfangen.

 

Ebenso erteilte die Versammlung die Zulassung zur Ver-anstaltung eines Radioprogramms anlässlich der „Aktionstage Evangelischer Jugendarbeit“. Das 24stündige Programm, das von Andreas Fauth verantwortet wird, soll von den Aktionstagen in Frankfurt am Main zwischen dem 23. März und dem 5. April 2009 berichten. Das Veranstaltungs-radio ist Teil eines umfangreichen Ausbildungsprogramms hessischer Nachwuchsjournalisten und hat zum Ziel, die lokale Jugendarbeit mit überregionaler, hessenweiter Journalisten-Nachwuchsförderung zu verknüpfen. Das Radio wird im Veranstaltungszeitraum voraussichtlich über die UKW-Frequenz 92,9 MHz am Standort Frankfurt am Main zu hören sein. Darüber hinaus ist beabsichtigt, das Programm auch im Internet zu verbreiten.

Auch der „55. Michelstädter Bienenmarkt“ wird in der Zeit vom 29. Mai bis 7. Juni 2009 von einem Veranstaltungsradio begleitet. Das von der Radioinitiative „B46“ verantwortete Programm wird die Veranstaltung in Michelstadt mit ver-schiedenen Sendungen ausführlich begleiten. Unter anderem soll zur Auseinandersetzung mit Themen wie beispielsweise Lokalpolitik oder Kirche angeregt werden. Erwachsene und Jugendliche gestalten das 24stündige Programm aktiv mit und können sich als Redakteure, Moderatoren und Reporter erproben. Das Radio wird voraussichtlich über die UKW-Frequenz 94,0 MHz am Standort Michelstadt gesendet.

Die Zulassungen sind regional und zeitlich begrenzt und beschränken sich auf Ort und Dauer der Veranstaltung.

Werbung und Sponsoring sind im Rahmen des Veranstaltungsrundfunks zulässig.

 

.

Author: Michael Fingerling
E-Mail: presse@lpr-hessen.de

Kommentare sind geschlossen.