Rundfunkpreis Mitteldeutschland 2012 – Bürgermedien Hörfunk und Fernsehen

Die Landesmedienanstalten von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen loben 2012 erneut gemeinsam einen mitteldeutschen Bürgermedienpreis aus.

 

1. Ziel
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Nutzerinnen und Nutzer des in den drei Ländern lizenzierten privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens bei der Berichterstattung über diese drei Länder hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die Produzenten und Autoren des privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität zu produzieren.

 

2. Preise
Die Jury vergibt im Hörfunk und im Fernsehen Preise in jeweils folgenden Kategorien:

Bester Beitrag Erwachsene
        1. Preis 1.500 EUR
        2. Nominierung 250 EUR
        3. Nominierung 250 EUR

Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre
        1. Preis 1.500 EUR
        2. Nominierung 250 EUR
        3. Nominierung 250 EUR

Sonderthema:     1. Preis 500 EUR
„Reformation und Musik“


Im Jahr 2017 jährt sich zum 500. Mal der Tag des Thesenanschlags durch Martin Luther in Wittenberg. Die evangelische Kirche hat als Weg zu diesem Jubiläum eine Lutherdekade ausgerufen, in der jedes einzelne Jahr unter einem wechselnden Thema steht; für 2012 steht „Reformation und Musik“. Die Beiträge sollen dieses Thema soweit wie möglich auslegen und auf lokale und regionale Spurensuche gehen. Der Sonderpreis wird von der evangelischen Kirche gesponsert.

 

Länderpreise 3 x 500 EUR
Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.

 

3. Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-Radios und Ausbildungs- und Erprobungskanälen aus Mitteldeutschland. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbewerb kann in jeder Kategorie nur einen Beitrag einreichen.

 

4. Art der Beiträge
Eingereicht werden können Beiträge, die vom
    30. Mai 2011 bis 29. April 2012
in den drei Ländern produziert und dort in Bürgersendern ausgestrahlt wurden.

 

5. Länge der Beiträge
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 30 Minuten nicht überschreiten.

 

6. Inhalt der Beiträge
Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das Leben in den drei Ländern informieren und berichten. Bewertet werden bei allen eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, die handwerkliche Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität und Relevanz, Umfang und Wirkung von Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie die Hörer- und Zuschauerwirkung. Die Besonderheiten der Produktion beim Bürgerrundfunk werden von der Jury angemessen berücksichtigt.

 

7. Bewerbung
Die Beiträge sind jeweils einzeln im Hörfunk auf CD und im Fernsehen auf DVD einzureichen.

 

8. Ausschreibungsfrist
Einsendeschluss ist am 30. April 2012.

Die Beiträge sind einzusenden an bzw. abzugeben bei:

    Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
    Steigerstraße 10
    99096 Erfurt
    Tel.: 0361 211770
    Fax: 0361 2117755
    mail@tlm.de
    Kennwort: „Bürgermedienpreis 2012“.

 

9. Jury
Zusammensetzung:
1 Hörfunkjournalist
1 Fernsehexperte
1 Printjournalist
1 Vertreterin oder Vertreter der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und
1 Vertreterin oder Vertreter der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA).

 

10. Auswahl der Beiträge
Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

 

11. Verwendung der Beiträge
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die TLM, die MSA und die SLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, vor dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung, im Programm der mitteldeutschen Bürgersender, vor dem Sponsor, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten, über den Bürgermedienpreis im Konkreten, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.

 

12. Bekanntgabe der Preisträger
Die Gewinner des Bürgermedienpreises werden am 13. Juli 2012 zur Preisverleihung in der Weimarhalle in Weimar bekannt gegeben.
 

Anmeldebogen

Author: TLM
E-Mail: mail@tlm.de

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