Immer mehr Kinder und Jugendliche haben Zugang zu Smartphones und Tablets. Wie ein aktueller Fall zeigt, können sie dabei auch leicht kostenpflichtige Apps über den Zugang der Eltern herunterladen. „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“, der Medienratgeber für Familien, empfiehlt Eltern ein klärendes Gespräch sowie den Einsatz technischer Hilfen, um keine teuren Überraschungen zu erleben.
„Grundsätzlich ist die Installation von Apps Aufgabe der Eltern. App-Shops sind für Kinder ungeeignet, da sie mit Angeboten konfrontiert werden, deren Folgen sie nicht abschätzen können“, meint SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. Wichtig ist, dass Eltern einen Schutz für mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets aktivieren, indem sie den Zugang zum eigenen Konto im App-Shop schützen sowie technische Jugendschutz-Angebote nutzen.
Installation von Apps einschränken
Bei iOS von Apple können Eltern in den Einstellungen einen Sperrcode einrichten und darüber in den Einschränkungen den Punkt „App-Installation“ abwählen, damit Kinder nicht mehr selbstständig Apps installieren können. So können Eltern auch sogenannte „In-App-Käufe“ wie Spielgegenstände und -erweiterungen innerhalb einer Anwendung sperren. Wichtig ist, unter „Kennwort erforderlich“ den Punkt „Sofort“ auszuwählen, da der Sperrcode sonst immer erst 15 Minuten nach der letzten Installation benötigt wird. Zum Erwerb von Apps ist im „App Store“ die „Apple-ID“ erforderlich, die Kindern nicht zugänglich sein sollte. Bei Android haben Eltern über die Option „Perfect App“ die Möglichkeit, Dienste individuell zu blockieren, um einzelne Applikationen frei zu schalten oder zu blockieren. Bei Google Play können sie in den Einstellungen einen Code für die Installation von Apps einstellen. Alternativ können sie über den Menüpunkt „Filter für Inhalte“ festlegen, welche Anwendungen und Spiele ihr Kind installieren darf.
Technischer Schutz und aktive Erziehung
Auch Jugendschutz-Apps wie die „Vodafone Child Protect App“ können die Installation von Apps verhindern. Zudem bietet sie über ein integriertes Jugendschutzprogramm Kindern und Jugendlichen Schutz vor unerwünschten Anrufen, Nachrichten und Webinhalten sowie die Möglichkeit, Zeitkorridore für die Nutzung bestimmter Anwendungen festzulegen. Die App „Meine-Startseite“ wiederum unterbindet den Zugang zu App-Shops, indem es einen
geschützten Surfraum bietet, der auf den Kindersuchmaschine „fragFINN“ und „Blinde Kuh“ aufbaut sowie alle Webseiten mit einer Anbieterkennzeichnung bis 12 Jahren beinhaltet. Wichtig aber: Diese technischen Hilfsmittel ersetzen nicht die aufmerksame Medienerziehung durch die Eltern.
Die Website des Medienratgebers „SCHAU HIN!“ bietet unter www.schau-hin.info/medien/mobile-geraete.html Eltern konkrete Hinweise zu Sicherheitseinstellungen für mobile Geräte sowie einen Schwerpunkt zum Thema Jugendschutz im Netz. Geeignete kostenlose Software finden Eltern auf www.vodafone.de/jugendschutz/child-protect-app sowie www.kinderserver-info.de.
„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundes-ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Telekommunikationsunternehmens Vodafone, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.
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