Richtlinie eröffnet neue Möglichkeiten
Saarbrücken, 22. Juli 2014: Die saarländische Filmförderung stellt in diesem Jahr eine Fördersumme von 60.000,00 Euro für die BereicheStoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktionsentwicklung und Präsentation/Verarbeitungbereit. Anträge können ab sofort bei der Saarland Medien GmbH eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 26. September 2014. Die notwendigen Anträge sowie weitere Informationen zur Förderung stehen auf www.saarlandmedien.de zum Download bereit.
Die Vergabe wird in diesem Jahr erstmals nach der neu verabschiedeten Filmförderrichtlinie organisiert werden, mit der sich auch das Spektrum der Fördermöglichkeiten erweitert. Filmschaffende können nun nicht mehr wie bisher Zuschüsse ausschließlich für Filmproduktion und Filmmusik beantragen, sondern haben die Möglichkeit, Förderungen je nach Entwicklungsstand der Produktion zu erhalten, und das ab 2015 sogar zweimal jährlich. Mit der neuen Differenzierung der Förderung in Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion und Präsentation/Vermittlung orientiert sich das Saarland am bundesweiten Standard anderer Filmförderungen und bietet Anküpfungspunkte für eine Förderung über das Saarland hinaus. „Trotz unseres relativ kleinen Budgets kann das Saarland so dennoch eine essentielle Rolle bei der Realisierung von Filmprojekten einnehmen, da den saarländischen Filmschaffenden die Bewerbung bei anderen Förderinstituten erleichtert wird. Die Eröffnung dieses Spielraums stärkt den Filmstandort Saarland ungemein“, äußerte sich Dr. Gerd Bauer, Geschäftsführer der Saarland Medien GmbH.
Neben der Unterstützung für Filmschaffende ermöglicht die neue Richtlinie auch diverse Förderungen für Kinos sowie für weitere Institutionen. Auf diese Weise können beispielsweise Kinobetreibern auch Förderungen für Neu- bzw. Ersatzinvestitionen und für Maßnahmen zur Sicherung der Barrierefreiheit bewilligt werden.