Kinder und Jugendliche in der interaktiven Medienwelt
Medienkompetenzvermittlung weiter im Fokus der Arbeit der LPR Hessen
Eine bedeutende Rolle im Aufgabenkatalog der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) wird auch im Jahr 2015 die Vermittlung von Medienkompetenz einnehmen. Neben der Zielgruppe der Kinder, der Jugendlichen und der Multiplikatoren bleiben auch die Eltern im Mittelpunkt der Arbeit mit den verschiedenen Medien – insbesondere Computer, Internet und Handy. Dies beschloss die Versammlung der LPR Hessen in ihrer heutigen Sitzung.
Der Umgang mit Medien spielt bereits bei den Kindern eine wichtige Rolle. Eine verstärkte Förderung der Medienkompetenz ist notwendiger denn je: Kinder und Jugendliche im Umgang mit den elektronischen Medien Radio und Fernsehen, Computer, Internet und Handy fit zu machen, ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Auch Multiplikatoren für die Möglichkeiten und Gefahren der Medienwelt zu sensibilisieren und ihnen Hilfestellung für ihre pädagogische Arbeit mit den Medien zu geben, gehört zu den Kernaufgaben der LPR Hessen. „Medienbildung kann gesetzlichen Jugendmedienschutz nicht ersetzen. Medienbildung ist als präventive Arbeit aber ein wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes“, kommentierte Frank Albrecht, stellvertretender Vorsitzender der Versammlung, die Entscheidung. „Gerade das Internet ist als weltweites Medium nur sehr begrenzt regulierbar. So bedarf es auch im Hinblick auf aktuelle Probleme wie Cybermobbing und Sexting umfangreicher pädagogischer Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern, Erzieher und Pädagogen.“ Er betonte im Zusammenhang mit medienpraktischen Projekten auch die Bedeutung der Medienprojektzentren Offener Kanal, die maßgebliche Plattformen und Knotenpunkte im Lande seien.
Schüler machen Fernsehen in ihrer Stadt:
Versammlung genehmigt Verlängerung des Medienkompetenzprojekts „Schulfernsehen Dreieich“
Die Weibelfeldschule kann das „Schulfernsehen Dreieich“ weiterhin über einen Kanal im Kabelnetz Dreieich verbreiten. Dies beschloss die Versammlung der LPR Hessen in ihrer heutigen Sitzung in Kassel.
Die Weibelfeldschule entwickelte schon Mitte der 1980er Jahre das Unterrichtsprojekt „Schüler machen Fernsehen in ihrer Stadt“. Um die Medienkompetenz der Schüler zu fördern, werden Trickboxx-, Film-AGs und Kurse für die Produktion von Nachrichtenmagazinen angeboten. Außerdem unterstützt das Schulfernsehen Dreieich die Fachlehrer bei der Umsetzung eigener Filmbeiträge zu Unterrichtsthemen mit den jeweiligen Klassen und bietet regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte an. Ab dem Jahr 2015 soll darüber hinaus mit Grundschulen der Region zusammen gearbeitet werden: Geplant sind die Entwicklung von Unterrichtseinheiten für Grund- und weiterführende Schulen und auch die medienpädagogische Fortbildung des Lehrpersonals.
Durch eine Vereinbarung mit der LPR Hessen, die jetzt für weitere drei Jahre verlängert wird, kann die Weibelfeldschule die selbst produzierten Beiträge über einen Kabelkanal der örtlichen Medicom verbreiten.
„Die Weibelfeldschule hat inhaltlich, strukturell und technisch für die Medienarbeit in der hessischen Schullandschaft eine Leuchtturmfunktion. Ihre Erfahrungen an andere Schulen weiterzugeben, soll Ziel der Anstrengungen sein“, so Frank Albrecht, stellvertretender Vorsitzender der Versammlung der LPR Hessen. „Dieses extrem nachhaltige Projekt zur Förderung der Medienkompetenz der Schüler ist nur zu begrüßen!“
Versammlung erteilt Zulassung für Veranstaltungsradio zum Weihnachtsmarkt in Alsfeld
Der Weihnachtsmarkt in Alsfeld wird vom 11. bis 14. Dezember 2014 von einem Veranstaltungsradio begleitet. Die Versammlung der LPR Hessen erteilte dem Radio im Vogelsberg e. V. die entsprechende Zulassung zur Verbreitung ihres Programmes über eine UKW-Frequenz. Im Programm vorgesehen sind vielfältige Berichte über die Veranstaltungen und auch Sendungen von Jugendlichen zum Thema Festtage in unterschiedlichen Kulturen. Das Radio wird über das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ finanziert.
Die erteilte Zulassung ist regional und zeitlich begrenzt und beschränkt sich auf Ort und Dauer der Veranstaltung. Werbung und Sponsoring sind im Rahmen des Veranstaltungsrundfunks zulässig.