Programmanalysen von drei rheinland-pfälzischen Rundfunksendern vorgestellt

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) ist zuständig für die Aufsicht der im Land ansässigen Rundfunkveranstalter. Hierzu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der lizenzrechtlichen Vorgaben. Diese enthalten bestimmte Anforderungen an das Programm, die es von den Veranstaltern zu erfüllen gilt.

In ihrer gestrigen Sitzung hat die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation die Ergebnisse der Programmanalysen zweier Hörfunksender (Antenne Bad Kreuznach und Rockland Radio) und eines Regionalfernsehsenders (RLP-TV, ehemals rheinahr.tv) diskutiert.

Die Ergebnisse der beiden Hörfunksender sind insgesamt sehr erfreulich: Das von The Radio Group GmbH veranstaltete Programm von Antenne Bad Kreuznach sendet den Vorgaben entsprechend am Vormittag und Nachmittag einen über die Lizenzanforderungen hinausgehenden Anteil an regionalen Informationen für das Verbreitungsgebiet Nahe.

Auch die Ergebnisse der Programmanalyse von Rockland Radio zeigen, dass die lizenzrechtlichen Anforderungen voll erfüllt werden: Demnach soll der Sender Musik der Ausrichtung Rock spielen und zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr mindestens einmal stündlich Nachrichten ausstrahlen. Weiterhin hat sich der Sender dazu verpflichtet, auch Wortbeiträge mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zu senden. Diesen Anteil verdoppelte Rockland Radio gegenüber der letzten Untersuchung (von 3 Prozent auf 7 Prozent).

Das im Norden von Rheinland-Pfalz verbreitete Programm des regionalen Fernsehsenders RLP-TV wurde ebenfalls einer umfangreichen Analyse unterzogen. Der Sender ist verpflichtet, lokale und regionale Inhalte aus dem Verbreitungsgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler zu senden. Es wurde jedoch festgestellt, dass die gesendeten Beiträge dieses Gebiet nur unzureichend berücksichtigten. Die LMK wirkt bereits auf die Einhaltung der Lizenzvorgaben hin.

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