Bundesverfassungsgericht stärkt Landesmedienanstalten und deren Engagement für Medienkompetenz und Bürgermedien
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil zum Rundfunkbeitrag auch Stellung und Aufgaben der Landesmedienanstalten thematisiert. Die Versammlung der Hessischen Landesmedienanstalt (LPR Hessen) hat das Urteil zur Kenntnis genommen und eingehend beraten. Sie sieht darin eine Stärkung der Arbeit der Landesmedienanstalten insbesondere im Bereich der Vielfaltssicherung und der medialen Teilhabe der Gesellschaft.
Das duale Rundfunksystem in Deutschland mit einem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Radio-Veranstaltern sowie Telemedienangeboten soll ein möglichst vielfältiges Gesamt-Angebot gewährleisten. „Durch unsere Zulassungs- und Aufsichtsfunktion verhindern die Landesmedienanstalten Meinungsmacht im privaten Rundfunkbereich und sichern damit die Meinungsvielfalt“, so Winfried Engel, der Vorsitzende der Versammlung der LPR Hessen.
Die Förderung von Offenen Kanälen und die Veranstaltung nichtkommerziellen Rundfunks sind ebenso wie Projekte zur Förderung der Medienkompetenz Teil dieses Rundfunksystems. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil besonders hervorgehoben. „Die Verlagerung der Übertragungswege auf das Internet und die Vielzahl der hierüber verfügbaren Informationen und Teilhabemöglichkeiten machen es erforderlich, die Nutzungskompetenz der Menschen zu fördern“, interpretiert Engel die Verfassungsrichter. Dass es dabei um die Sicherung der Medienfreiheiten eines jeden Bürgers geht, der sich insbesondere mit Smartphone und Tablet an einem öffentlichen medialen Diskurs beteiligt und dabei im Netz bewegt, hat das Bundesverfassungsgericht eindrucksvoll bestätigt, zumal es feststellt, dass solche Formen der Prävention staatsfern zu finanzieren sind.
Da Hessen mit vier als Medienprojektzentren betriebenen Offenen Kanälen und 7 nichtkommerziellen Lokalradios ein breites Bürgermedienangebot vorhält und seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Projekten die Medienkompetenz gerade junger Mediennutzer fördert, wird gleichsam die Arbeit der LPR Hessen auf diesen Feldern besonders gewürdigt: „Dass Bürgermedien und Medienkompetenz-Förderung unserem Mediensystem und damit der Gesellschaft dienen, bestätigt unser Engagement in diesen Bereichen“, fasste Winfried Engel die Beratungen der Versammlung in ihrer heutigen Sitzung in Darmstadt zusammen.
Nordhessens nichtkommerzielle Radiosender über DAB+
Die beiden nichtkommerziellen Lokalradios „Freies Radio Kassel“ und „Rundfunk Meißner“ können ihre Programme nach Zulassung durch die Versammlung zusätzlich auch dauerhaft digital verbreiten. Sie sind im Raum Nord- und Mittelhessen über Kanal 6A zu empfangen. Die Programme der nichtkommerziellen Lokalradios werden von ehrenamtlichen Mitglieder der vereinsgetragenen Radios und von interessierten Radiomachern gestaltet. Sie sollen gerade solche Themen aufgreifen, die in anderen Radioprogrammen nur wenig Beachtung finden.
Neue Programme über DAB+
In ihrer heutigen Sitzung hat die Versammlung der LPR Hessen die Verbreitung von drei Hörfunkprogrammen über DAB+ ermöglicht:
radio B2 künftig in Hessen digital
Die radio b2 GmbH hat für ihr Schlager-Radio die Zulassung zur Verbreitung des Programmes über DAB+ erhalten. Das 24-Stunden-Vollprogramm bietet in erster Linie Schlagermusik und richtet sich damit im Kern an Hörer zwischen 35 und 65 Jahren. Darüber hinaus enthält das Programm Wortbeiträge aus allen Bereichen und Nachrichten.
Die Zulassung berechtigt zur Nutzung der Multiplexe in Rhein-Main/Südhessen und in Nordhessen, die gemeinsam ganz Hessen abdecken. Mit einer Aufschaltung des Programmes kann Anfang 2019 gerechnet werden.
Versammlung der LPR Hessen verlängert UKW-Zulassungen
Die Versammlung der LPR Hessen hat in ihrer heutigen Sitzung auch die Zulassungen von zwei bundesweiten Radiosendern über UKW verlängert:
Radio TEDDY
Die Radio Teddy GmbH & Co.KG kann ihr Programm für weitere 5 Jahre über die bislang genutzten Frequenzen in Hessen verbreiten, entschied die Versammlung: Bad Hersfeld (93,8 MHz), Fulda (99,2 MHz), Kassel (91,7 MHz), Marburg (103,5 MHz) und Rothenburg a. d. F. (93,5 MHz). Das Programm richtet sich speziell an Kinder zwischen vier und zehn Jahren und an deren erwachsenes Umfeld.
Radio BOB!
Die Zulassung der Radio BOB GmbH & Co. KG zur Verbreitung des Programms über insgesamt 23 UKW-Frequenzen in Hessen wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Der Hörfunksender mit Sitz in Kassel bietet Rockmusik – aktuelle und aus den letzten vier Jahrzehnten und zählt zu en reichweitenstärksten Hörfunkangeboten in Hessen.
Neue Mitglieder in der Versammlung der LPR Hessen
Claudia Ravensburg (MdL) vertritt künftig die Landtagsfraktion der CDU in der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Sie folgt auf Hugo Klein (MdL). Ravensburg wird im Programmausschuss mitarbeiten.
Markus Dörr ist ebenfalls neues Mitglied in der Versammlung der LPR Hessen. Er vertritt den Landeselternbeirat Hessen und folgt auf Sven Hild. Dörr wurde in den Rechts- und Satzungsausschuss gewählt.
Die Versammlung der hessischen Landesmedienanstalt setzt sich aus 30 Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen in Hessen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und vertreten die Interessen der Allgemeinheit im Medienbereich. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen arbeiten alle Mitglieder in einem der drei Fachausschüsse mit: (Programm, Recht- und Satzung, Haushalt).