Pressemitteilung
Nr. 1/2019
Medienanstalt Rheinland-Pfalz jetzt auch für die YouTuber und Instagramer im Land zuständig
Ludwigshafen, 07. Februar 2019
Durch das Inkrafttreten des neuen Landesmediengesetzes erweitert die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ihren Zuständigkeitsbereich. Während die Medienanstalt bisher nur für den Jugendschutz im Internet verantwortlich war, werden nach dem neuen Gesetz neben der Datenschutzaufsicht bei privaten Rundfunkveranstaltern vor allem die Einhaltung der werberechtlichen Vorgaben in den Telemedien einen wichtigen Teil der Aufsicht darstellen. Seit Anfang Januar sind bereits 17 Fälle bei der Medienanstalt eingegangen, die in den neuen Zuständigkeitsbereich fallen.
Gerade Fragen rund um Werbung im Internet, insbesondere in den Social Media-Kanälen, spielen eine immer größere Rolle. Deshalb ist es beispielsweise wichtig, auf eine entsprechende Kennzeichnung zu achten. LMK-Direktor Dr. Marc Jan Eumann: „Wo Werbung ‚drin‘ ist, muss auch Werbung ‚draufstehen‘.“ Die Medienanstalten haben einen entsprechenden Leitfaden zur Werbekennzeichnung in den Social Media-Angeboten wie Instagram, Twitter, Facebook, YouTube, Twitch etc. entwickelt und online zur Verfügung gestellt: Dieser kann unter folgenden Link heruntergeladen werden:
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Leitfaeden/Leitfaden_Medienanstalten_Werbekennzeichnung_Social_Media.pdf
Die Gesetzesänderung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz am 27. Dezember 2018 veröffentlicht und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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